Kosten für die Pflege zu Hause Tipps und Tricks für Angehörige

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Wie viel kostet die Pflege zu Hause wirklich? Wenn Sie sich fragen, welche Ausgaben auf Sie zukommen, sind Sie hier richtig. Wir liefern Ihnen einen klaren Überblick über die Kosten der häuslichen Pflege – von grundlegenden Pflegeleistungen bis zu spezialisierten Services. Zudem zeigen wir, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und wie regionale Unterschiede die Kosten für die Pflege zu Hause beeinflussen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Kosten der häuslichen Pflege variieren erheblich je nach Pflegegrad, regionalen Unterschieden und den benötigten Dienstleistungen, mit monatlichen Ausgaben zwischen 2.200 und 4.000 Euro.

  • Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für häusliche Pflege, darunter Pflegegeld, Verhinderungspflege und steuerliche Vorteile, die Angehörigen helfen können, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

  • Die Unterstützung durch die Pflegeversicherung spielt eine entscheidende Rolle, da sie teilweise Kosten für Pflegedienste und notwendige Hilfsmittel abdeckt, insbesondere ab Pflegegrad 2.

Kosten der häuslichen Pflege

Die Kosten für die häusliche Pflege variieren stark und hängen von vielen Faktoren ab, wie dem Pflegegrad und den benötigten Leistungen im Haus.

Die Grundpflege umfasst alltägliche Tätigkeiten wie:

  • Körperpflege

  • Ankleiden

  • Zahnpflege

  • Haushaltsunterstützung

Spezielle Pflegeleistungen sogenannte Sachleistungen, die oft in der häuslichen Pflege benötigt werden, können zusätzliche Kosten von 1.700 bis 3.000 Euro pro Monat verursachen.

Die Gesamtkosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, einschließlich regionaler Preisdifferenzen. In den folgenden Abschnitten werden wir die durchschnittlichen monatlichen Kosten und die regionalen Unterschiede genauer beleuchten.

Durchschnittliche Kosten pro Monat

Die monatlichen Ausgaben für eine 24-Stunden-Betreuung durch Pflegehilfen aus Osteuropa liegen in der Regel zwischen 2.500 und 3.500 Euro pro Monat. Ein konkretes Beispiel: Die monatlichen Kosten für die 24-Stunden-Pflege von Herrn H. betragen 2.790 Euro. Hinzu kommen noch Kost und Logis für die Pflegekraft aus Polen die bei Herrn H. wohnt. Pro Woche kommen hier nochmal 50€ zusammen. Insgesamt kosten die 24 Stunden Pflege somit 2990€ pro Monat.

Je nach Pflegegrad können die Kosten variieren. Bei Pflegegrad 2 liegen die monatlichen Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung zum Beispiel bei 2400€ wohingegen bei Pflegegrad 5 Kosten von 2800€ /Monat anfallen können (Beispielpreise von einer Agentur für 24 Stunden Pflege). Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 beginnen die monatlichen Kosten für eine geeignete Pflegekraft bei circa 2.690 Euro. In Fällen, in denen eine stationäre Heimunterbringung erforderlich ist, können die Kosten bei Pflegegrad 3 knapp 4.000 Euro im Monat betragen.

Die Tages- und Nachtpflege ist eine weitere Option, die pro Tag etwa 60 bis 100 Euro kostet und im Monat maximal 3.000 Euro betragen kann. Diese Zahlen verdeutlichen die Bandbreite der Pflegekosten und die Notwendigkeit, sich über die verschiedenen Optionen und deren Preise zu informieren.

Variierende Kosten je nach Region

Die Kosten für häusliche Pflege variieren erheblich je nach Region, in der die Pflege stattfindet. In einigen Bundesländern sind die Pflegekosten deutlich höher als in anderen, was auf unterschiedliche Lebenshaltungskosten und Gehälter der Pflegekräfte zurückzuführen ist. Pflegekosten in städtischen Gebieten sind oft höher als in ländlichen Gebieten, aufgrund einer höheren Nachfrage und weniger verfügbarer Pflegekräfte.

Faktoren, die die Pflegekosten beeinflussen, sind unter anderem die Region, die Lebenshaltungskosten und die Verfügbarkeit von Fachkräften. Hinzukommen hohe Mietpreise in Großstädten. Es ist daher ratsam, sich über die spezifischen Kosten in Ihrer Region zu informieren und verschiedene Angebote zu vergleichen, um die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

Finanzierungsmöglichkeiten für häusliche Pflege

Pflegekraft aus Polen misst Fieber

Die Finanzierung der häuslichen Pflege kann eine Herausforderung darstellen, doch es gibt diverse Möglichkeiten, um die finanziellen Belastungen zu mindern. Die Kosten der häuslichen Pflege können durch den Pflegegrad, den Pflegeaufwand und die benötigte Pflegeperson beeinflusst werden. Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wie Pflegegeld, Verhinderungspflegegeld und Kurzzeitpflegegeld, um die Kosten ganz oder teilweise zu decken.

In den folgenden Abschnitten werden wir detailliert auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege sowie steuerliche Vorteile für pflegende Angehörige eingehen, damit Sie einen umfassenden Überblick über die verfügbaren Optionen erhalten.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegegeld wird monatlich an die Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 gezahlt, wobei die Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängt. Die Höhe des Pflegegeldes reicht bei Pflegegrad 5 bis zu 901 Euro pro Monat. Die pflegebdürftige Person kann frei über die Geldleistungen verfügen.

So viel Pflegegeld gibt es monatlich bei den einzelnen Pflegegraden:

kein Pflegegrad

0 €/Monat

Pflegegrad 1

0 €/Monat

Pflegegrad 2

332 €/Monat

Pflegegrad 3

545 €/Monat

Pflegegrad 4

728 €/Monat

Pflegegrad 5

901 €/Monat

Zusammenfassend ist das Pflegegeld eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige, die ab Pflegegrad 2 zur Verfügung steht und je nach Pflegegrad variiert. Das monatlich ausbezahlte Pflegegeld kann zum Beispiel auch für die Finanzierung einer 24 Stunden Pflege durch polnische Pflegekräfte verwendet werden.

Pflegesachleistungen sind Leistungen die nur in Deutschland anerkannte Pflegedienste erbringen dürfen. Sie sind ebenfalls eine wichtige Unterstützung und werden direkt vom jeweiligen Pflegedienst mit der Kranken- bzw. Pflegekasse verrechnet. Der Betrag den die Pflegekasse für Pflegesachleistungen bezahlt ist deutlich höher als das zuvor erwähnte Pflegegeld.

Das Zahlt die Pflegekasse für Sachleistungen in der häuslichen Pflege (im Vergleich zum Pflegegeld):

Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege

Der Entlastungsbetrag kann bis zu 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- oder Entlastungsangebote genutzt werden. Diese Beiträge können unabhängig von anderen Leistungen genutzt werden und stehen den Pflegebedürftigen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Hauswirtschaftliche Unterstützung wie Reinigung oder Einkäufe kann ebenfalls über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Eine Haushaltshilfe kann ebenfalls in Anspruch genommen werden.

Verhinderungspflege ist eine weitere finanzielle Unterstützung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist. Die Verhinderungspflege beträgt 1.612 Euro pro Jahr und kann für maximal 6 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen: Die pflegebedürftige Person muss mindestens 6 Monate in Pflegegrad 2–5 eingestuft sein, und die Pflege wird normalerweise durch eine private Pflegeperson erbracht. Die Pflegeperson muss bei der Pflegekasse auch als solche eingetragen sein.

Steuerliche Vorteile für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige können Pflegekosten steuerlich absetzen, was die finanzielle Belastung mindern kann. Zusätzliche Pflegekosten können sowohl von pflegebedürftigen Personen als auch von pflegenden Angehörigen als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.

Fahrtkosten, die durch Pflege entstehen, können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden, einschließlich Fahrten zu Ärzten oder Krankenhäusern. Diese steuerlichen Vorteile bieten eine wichtige finanzielle Entlastung für pflegende Angehörige und sollten unbedingt in Anspruch genommen werden, um die Gesamtkosten der Pflege zu reduzieren.

Kosten für eine 24-Stunden-Pflege können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

  • Höchstbetrag: Bis zu 20.000 Euro jährlich.

  • Steuervorteil: 20 % der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr.

  • Voraussetzung: Pflegekraft muss im Haushalt beschäftigt sein oder über eine Agentur angestellt sein.

  • Nachweis: Rechnungen und Zahlungsnachweise (Überweisung, kein Bargeld).

Dies reduziert direkt die Einkommensteuer.

Wichtig: Bei einer niedrigen Rente ist dies eher irrelevant da diese i.d.R. sowieso von der Einkommensteuer befreit ist.

Unterstützung durch die Pflegeversicherung

Die Pflegekasse finanziert einen Teil der Kosten für Pflegedienste, wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Die Finanzierung einer häuslichen Pflege kann durch verschiedene Zuschüsse wie Pflegegeld, Verhinderungspflegegeld und Kurzzeitpflegegeld unterstützt werden. Einige einmalige Anschaffungen, wie Pflegebetten oder Mobilitätshilfen, können von der Pflegeversicherung teilweise bezuschusst werden. Die pflegekassen spielen dabei eine wichtige Rolle.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Desinfektionsmittel, sind bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat durch die Pflegeversicherung abgedeckt. Es gibt spezialisierte Dienstleister für Pflegehilfsmittel die die gesamte Kommunikation mit den Pflegekassen und die Auslieferung der Hilfsmitte moantlich fortlaufend übernehmen. Die pflegebedürftige Person hat somit keinerlei Aufwand und bekommt monatlich kostenlose Hilfsmittel geliefert.

Nur wenig Pflegebedürftige nutzen dieses Angebot. Es lohnt sich also da es ein einmaliger Aufwand ist einen Hilfsmittel Anbieter zu beauftrage.

Leistungen ab Pflegegrad 2

Die Pflegeversicherung bietet finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege, insbesondere ab Pflegegrad 1.

Ab Pflegegrad 1 gibt es z.B. einen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro monatlich für einen Hausnotruf.

Weitere Zuschüsse ab Pflegegrad 2:

  • Wohnumfeldverbesserungen: Einmalig bis zu 4.000 Euro (z. B. für Treppenlifte).

  • Entlastungsbetrag: Monatlich 125 Euro für Alltagsunterstützung.

  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro pro Jahr.

  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro pro Jahr.

Kombinationsleistungen

Die Kombinationsleistung erlaubt es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel zu kombinieren, um individuelle Pflegebedürfnisse zu decken. Für die Inanspruchnahme von Kombinationsleistungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter ein Pflegegrad von mindestens 2. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden, wobei das Pflegegeld anteilig vermindert wird.

Zum Beispiel kann eine Pflegebedürftige Person die eine 24 Stunden Pflege durch eine polnische Pflegekraft in Anspruch nimmt zusätzlich noch einen Pflegedienst für Behandlungspflege beauftragen. Der Pflegedienst kann dann Leistungen erbringen die die polnische Pflegekraft nicht erbringen darf. Zum Beispiel: Wundversorgung, Katheterversorgung, Injektionen verabreichen etc.

Wichtig: Selbst bei einer entsprechenden Qualifikation dar eine Pflegekraft aus Polen i.d.R. keine Behandlungspflege bei Ihrem deutschen Schützling erbringen, da die pflegerische Ausbildung aus Polen nicht automatisch in Deutschland anerkannt wird. Grundpflege wie z.B. Körperpflege, Inkontinenzversorgung etc. hingegen dürfen polnische Pflegekräfte durchaus erbringen.

 

Zusätzliche Kosten und besondere Fälle

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege durch polnische Pflegekräfte müssen i.d.R. privat getragen werden. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, bei denen z.B. die Berufsgenossenschaft oder das Sozialamt die Kosten hierfür übernimmt.

Einmalige Anschaffungen und laufende Kosten

Bei der Pflege zu Hause sind einmalige Anschaffungen wie spezielle Pflegebetten oft notwendig, um die Pflegebedürftigen optimal zu versorgen. Pflegebetten sind häufig eine der wichtigsten Einmalanschaffungen, da sie den Komfort und die Sicherheit des Pflegebedürftigen erhöhen.

Um ein Pflegebett von der Pflegekasse bezuschusst zu bekommen, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Pflegegrad beantragen: Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 1).

  2. Verordnung vom Arzt: Ein ärztliches Rezept für das Pflegebett einholen.

  3. Genehmigung der Pflegekasse: Das Rezept bei der Pflegekasse einreichen. Diese prüft den Antrag und bewilligt in der Regel die Kosten als Hilfsmittel.

  4. Lieferung über Vertragspartner: Pflegebetten werden meist über Vertragspartner der Pflegekasse bereitgestellt.

Rollator:
Um einen Rollator von der Pflegekasse bezuschusst zu bekommen, folge diesen Schritten:

  1. Ärztliches Rezept: Lasse dir vom Arzt ein Rezept für einen Rollator ausstellen.

  2. Einreichen bei der Krankenkasse: Reiche das Rezept bei der Krankenkasse ein, die auch bei pflegebedürftigen Personen zuständig ist.

  3. Genehmigung: Die Krankenkasse prüft den Antrag und übernimmt in der Regel die Kosten, da der Rollator ein anerkanntes Hilfsmittel ist.

  4. Ausgabe über Sanitätshaus: Nach Genehmigung erhältst du den Rollator meist über ein Vertragssanitätshaus der Krankenkasse.

Kosten: Es fällt ein Eigenanteil von 10 % des Preises, maximal 10 Euro, an. Bei Pflegegrad kann der Rollator auch als Pflegehilfsmittel anerkannt werden.

Tipps zur Kostensenkung in der häuslichen Pflege

Die Pflege zu Hause kann teuer sein, aber es gibt Möglichkeiten, die Kosten zu senken. Eine gezielte Planung der Pflegeleistungen kann helfen, unnötige Kosten zu vermeiden. Flexibles Buchen von Pflegeleistungen ermöglicht es, nur für die tatsächlich benötigten Services zu zahlen.

In den folgenden Abschnitten finden Sie Tipps zur Nutzung von kostenlosen Beratungsangeboten und zur Optimierung der Pflegeleistungen, um die Kosten effektiv zu senken.

Nutzung von kostenlosen Beratungsangeboten

Kostenlose Pflegeberatung unterstützt Angehörige bei der Auswahl geeigneter Pflegeangebote und der Beantragung von Leistungen. Pflegeberater bieten persönliche oder telefonische Beratung an, um individuelle Unterstützung in der Pflege zu leisten. Die Beratung zur Pflege ist für die Betroffenen kostenfrei und hilft, den Hilfebedarf besser zu verstehen.

Pflegeberatungen, die von Fachkräften vor Ort angeboten werden, sind in der Regel kostenlos und helfen, individuelle Lösungen für Pflegebedürftige zu finden. Ein Pflegeberater kann Informationen zu verschiedenen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bereitstellen, die zur Kostensenkung in der häuslichen Pflege beitragen.

Optimierung der Pflegeleistungen

Ambulanter Pflegedienst können medizinische Leistungen übernehmen, deren Kosten bei ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse getragen werden. Dies kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen und ermöglicht es, die Pflegekosten effektiv zu senken.

Durch die Optimierung der Pflegeleistungen können unnötige Kosten vermieden werden. Es ist wichtig, einen individuellen Pflegeplan zu erstellen, der genau auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt ist. So kann sichergestellt werden, dass nur die tatsächlich benötigten Leistungen in Anspruch genommen werden.

 

Zusammenfassung

Die Pflege zu Hause ist eine komplexe Aufgabe, die sowohl finanzielle als auch emotionale Herausforderungen mit sich bringt. Dieser Blogbeitrag hat Ihnen einen umfassenden Überblick über die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten der häuslichen Pflege gegeben. Es gibt viele Wege, Unterstützung zu erhalten, sei es durch Pflegegeld, Pflegesachleistungen, steuerliche Vorteile oder die Pflegeversicherung.

Abschließend lässt sich sagen, dass eine gute Planung und Nutzung aller verfügbaren Ressourcen wesentlich ist, um die Pflege zu Hause erfolgreich zu gestalten. Informieren Sie sich umfassend, nutzen Sie Beratungsangebote und optimieren Sie die Pflegeleistungen, um die bestmögliche Versorgung für Ihre Angehörigen sicherzustellen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kosten fallen bei der häuslichen Pflege an?

Die Kosten für die häusliche Pflege können zwischen 2.500 und 3.500 Euro pro Monat liegen, abhängig von Pflegegrad, benötigten Leistungen und Region. Es ist wichtig, diese Faktoren bei der Planung zu berücksichtigen.

Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Es gibt mehrere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, einen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege. Auch das Landespflegegeld bietet eine finanzielle Unterstützung die je nach Bundesland variiert.

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung, die von einigen Bundesländern in Deutschland gezahlt wird.

  • Bayern: 1.000 Euro jährlich für Personen mit mindestens Pflegegrad 2.

  • Rheinland-Pfalz: Landespflegegeld wird nach Einzelfallprüfung gezahlt, hauptsächlich für blinde oder schwerstbehinderte Personen.

  • Hessen und Saarland: Pflegegeld für blinde Personen (Höhe variiert).

Die Leistung ist abhängig vom Wohnsitz im jeweiligen Bundesland und muss separat beantragt werden. Andere Bundesländer bieten vergleichbare Unterstützungen, jedoch unter anderen Bezeichnungen.

Kann man Pflegekosten steuerlich absetzen?

Ja, Pflegekosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung und teilweise als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden, einschließlich der Fahrtkosten zu Ärzten oder Krankenhäusern.

Wie unterscheiden sich die Pflegekosten je nach Region?

Die Pflegekosten unterscheiden sich erheblich je nach Region, wobei städtische Gebiete in der Regel höhere Kosten aufweisen als ländliche Gebiete, bedingt durch die höheren Lebenshaltungskosten und die begrenzte Verfügbarkeit von Pflegekräften sowie höheren Mietpreisen für Pflegeimmobilien.

Was sind Kombinationsleistungen?

Kombinationsleistungen ermöglichen eine flexible Nutzung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen, um individuelle Pflegebedürfnisse besser zu erfüllen. Dabei können bis zu 40% der nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungsangebote verwendet werden.