Darf eine polnische Pflegekraft nachts arbeiten
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Ralf vom Pflege Scanner Team
Die Unterstützung von pflegebedürftigen Personen in Deutschland erfolgt zunehmend durch polnische Pflegekräfte. Dabei stellt sich oft die Frage, ob und in welchem Umfang diese Pflegekräfte auch nachts arbeiten dürfen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, mögliche Zusatzkosten, die Gesetzeslage in Deutschland bezüglich Nachtarbeit und gibt Hinweise, worauf zu achten ist, wenn eine polnische Pflegekraft nachts tätig sein soll. Abschließend werden Alternativen zur 24-Stunden-Pflege vorgestellt.
1. Darf eine polnische Pflegekraft bei einer 24h Pflege nachts arbeiten?
Der Begriff "24-Stunden-Pflege" lässt vermuten, dass eine Pflegekraft rund um die Uhr im Einsatz ist. In der Realität bedeutet dies jedoch nicht, dass die polnische Pflegekraft ununterbrochen arbeitet. Vielmehr lebt sie im Haushalt der zu betreuenden Person und steht für eine umfassende Betreuung zur Verfügung. Die tatsächliche Arbeitszeit einer polnischen Pflegekraft beträgt etwa 40 Stunden pro Woche, was durchschnittlich 6 bis 7 Stunden pro Tag entspricht. Diese Regelung ermöglicht es der Pflegekraft, ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen und gleichzeitig ausreichende Ruhezeiten einzuhalten.
Es ist wichtig zu betonen, dass auch polnische Pflegekräfte Anspruch auf regelmäßige Pausen und Freizeit haben. Eine durchgehende Nachtarbeit ohne entsprechende Ruhephasen wäre nicht nur unzumutbar, sondern auch gesetzlich unzulässig. Dennoch kann es vorkommen, dass in bestimmten Situationen, wie bei nächtlichem Pflegebedarf, die Pflegekraft auch nachts Unterstützung leistet. In solchen Fällen sollten klare Absprachen getroffen und gegebenenfalls zusätzliche Regelungen berücksichtigt werden.
Entstehen Zusatzkosten, wenn eine polnische Pflegekraft nachts arbeitet?
Wenn eine polnische Pflegekraft regelmäßig nachts arbeitet oder in Bereitschaft ist, können zusätzliche Kosten anfallen. Die Höhe dieser Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang der Nachtarbeit und den spezifischen Vereinbarungen mit der Pflegekraft oder der vermittelnden Agentur. Es ist ratsam, im Vorfeld klare Absprachen zu treffen und diese vertraglich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
Einige Agenturen für polnische Pflegekräfte bieten spezielle Modelle an, die Nachtarbeit oder Nachtbereitschaft abdecken. Dabei können Zuschläge für Nachtarbeit anfallen, die sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen Vereinbarungen richten. Es ist empfehlenswert, sich bei der Auswahl der Agentur über solche Regelungen zu informieren und die entstehenden Kosten transparent zu klären.
Wie ist die Gesetzeslage in Deutschland für Nachtarbeit?
In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Rahmenbedingungen für Arbeitszeiten, einschließlich der Nachtarbeit. Demnach darf die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Monaten ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Für Nachtarbeit, die zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geleistet wird, gelten besondere Schutzvorschriften. Arbeitnehmer, die regelmäßig nachts arbeiten, haben Anspruch auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage oder einen finanziellen Ausgleich in Form von Zuschlägen.
Diese gesetzlichen Regelungen gelten auch für polnische Pflegekräfte, die im Rahmen des Entsendemodells in Deutschland tätig sind. Es ist daher unerlässlich, die Arbeitszeiten entsprechend zu gestalten und sicherzustellen, dass Ruhezeiten und Pausen eingehalten werden. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz können sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Pflegekraft rechtliche Konsequenzen drohen.
Worauf ist zu achten, wenn eine polnische Pflegekraft nachts arbeiten soll?
Wenn eine polnische Pflegekraft nachts arbeiten soll, gibt es mehrere wichtige Punkte zu beachten:
- Klare Aufgabenverteilung: Es ist wichtig, genau festzulegen, welche Aufgaben die Pflegekraft in der Nacht übernehmen soll und in welchem Umfang.
- Arbeitszeitgestaltung: Achten Sie darauf, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit eingehalten werden und die Pflegekraft genügend Ruhezeiten erhält.
- Zusätzliche Vergütung: Klären Sie, ob und in welcher Höhe Zuschläge für die Nachtarbeit gezahlt werden.
- Vertragliche Festlegung: Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich im Arbeitsvertrag fest, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
- Unterbringung: Sorgen Sie für eine angemessene Unterbringung der Pflegekraft, die Rückzugsmöglichkeiten für ungestörte Ruhezeiten bietet. Ein eigenes Zimmer mit ausreichend Privatsphäre ist hierbei wichtig.
- Eine offene Kommunikation zwischen der pflegebedürftigen Person, deren Angehörigen und der Pflegekraft ist entscheidend, um Erwartungen und Bedürfnisse abzustimmen und eine harmonische Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Gibt es Alternativen für eine 24-Stunden-Pflege?
Die 24-Stunden-Pflege durch eine polnische Pflegekraft ist nicht die einzige Möglichkeit, eine umfassende Betreuung sicherzustellen. Je nach individuellem Bedarf und finanziellen Möglichkeiten können folgende Alternativen in Betracht gezogen werden:
- Ambulanter Pflegedienst: Professionelle Pflegedienste kommen zu festgelegten Zeiten ins Haus und übernehmen sowohl pflegerische als auch medizinische Aufgaben.
- Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen: Pflegebedürftige verbringen den Tag oder die Nacht in speziellen Einrichtungen und kehren anschließend in ihre häusliche Umgebung zurück.
- Betreutes Wohnen: Hier leben Senioren in eigenen Wohnungen innerhalb einer betreuten Wohnanlage und können je nach Bedarf Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.
- Angehörigenpflege: Familienmitglieder übernehmen die Pflege selbst.
đź’ˇ Fazit: Es ist möglich, dass polnische Pflegekräfte nachts arbeiten, allerdings sollten entsprechende Pausen Ausgleichzeiten zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt ist eine nächtliche Pflege für die Betreuungskraft eine große Belastung. Es sollte also versucht werden die nächtlichen Einsätze so gut es geht zu vermeiden. Da die Pflegekräfte oft 2-3 Monate am Stück vor Ort sind, sollten Nachteinsätze wenn möglich auf ein Minimum reduziert werden.
Abhilfe können Hilfsmittel oder sogar Medikamente schaffen, die dafür sorgen, dass die pflegebedürftigen Senioren nachts so wenig Hilfe wie möglich benötigen. Wenn zum Beispiel nachts Hilfe beim Toilettengang benötigt wird, kann mit Windeln, Vorlagen oder einem Toilettenstuhl dafür gesorgt werden, dass der Senior/ die Seniorin nachts keine Hilfe benötigt. Auch Medikamente z.B. bei nächtlichen Unruhezuständen oder Schlafstörungen können durch den behandelnden Arzt verschrieben werden, um die nächtlichen Schlafphasen zu verlängern.
Zusammengefasst kann man sagen, dass je häufiger eine Pflegerin nachts aufstehen muss um die Senioren zu versorgen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie aufgrund der gestörten Nachtruhe früher abreisen wird und ggf. auch nicht erneut anreisen wird. Es gibt genug Auswahl an Betreuungsstellen für die Betreuungskräfte, sodass sie kein Problem haben eine Stelle zu finden, bei der keine Nachteinsätze erforderlich sind.